Anerkennung Krankenkassen und Kostenübernahme

Kunsttherapie

Ich bin als Kunsttherapeutin EMR anerkannt. Viele Zusatzversicherungen übernehmen mindestens einen Teil der Kosten für Kunsttherapie. Bitte fragen Sie bei Ihrer Zusatzversicherung nach den genauen Bedingungen und Möglichkeiten einer Kostenübernahme.

Meine ZSR-Nummer lautet: A281265

Psychotherapie

Seit 1.7.2022 übernimmt die Grundversicherung gemäss Tarif und Tarifstruktur des Kantons Solothurn die Kosten der Behandlung (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).

Damit Ihre Krankenkasse die Behandlung übernimmt, brauchen Sie vor dem ersten Termin eine Anordnung Ihres Hausarztes bzw. Ihrer Hausärztin.

Bei einer IV-Verfügung ist eine Abrechnung über die Invalidenversicherung möglich.

Die Rechnungsstellung und das Inkasso erfolgen über die Ärztekasse.

AGB

Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vorher verschoben oder abgesagt werden, können zu Ihren Lasten verrechnet werden, unabhängig davon, was der Grund der Verhinderung darstellt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.