bei einer zusatzversicherung, die eine psychologische bzw. nicht-ärztliche psychotherapie mit einschliesst, kann ein teil der kosten durch die krankenkasse übernommen werden.
die höhe der kostenbeteiligung ist von der jeweiligen krankenkasse abhängig.
teilweise wird dazu eine überweisung des hausarztes benötigt.
informieren sie sich bitte vorgängig über die leistungen ihrer krankenkasse.
bei einer iv-verfügung ist eine abrechnung über die invalidenversicherung möglich.
die rechnungsstellung und das inkasso erfolgen neu ab 1.9.21 über die ärztekasse.
dr. phil. andrea bütikofer, praxis für psychologische beratung und
psychotherapie, oberer graben 6, 4600 olten, 062 535 24 77