seit 1.7.2022 übernimmt die grundversicherung (abzüglich franchise und selbstbehalt) gemäss tarif und tarifstruktur des kantons solothurn die kosten der behandlung.
damit ihre krankenkasse die behandlung übernimmt, brauchen sie vor dem ersten termin eine anordnung ihres hausarztes bzw. ihrer hausärztin.
bei einer iv-verfügung ist eine abrechnung über die invalidenversicherung möglich.
die rechnungsstellung und das inkasso erfolgen über die ärztekasse.
termine, die nicht spätestens 24 stunden vorher abgesagt werden, können zu ihren lasten verrechnet werden und zwar unabhängig davon, was der grund der verhinderung darstellt.
dr. phil. andrea bütikofer, praxis für psychologische beratung und psychotherapie,
reiserstrasse 114, 4600 olten,